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   BGH, 14.06.1968 - I ZR 79/66   

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https://dejure.org/1968,2411
BGH, 14.06.1968 - I ZR 79/66 (https://dejure.org/1968,2411)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1968 - I ZR 79/66 (https://dejure.org/1968,2411)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1968 - I ZR 79/66 (https://dejure.org/1968,2411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingetragenes Warenzeichen für künstliche Zähne, Prothesen und Zahnersatzmittel - Kennzeichnungskraft der Zusätze "LR" und "SR" als dentistische Typenbeschreibungen - Verwechslungsgefahr bei verschiedenen Warensorten desselben Herstellers (Serienzeichen) - ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1968, 697
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1968 - I ZR 79/66
    Da aber die Buchstabengruppe nicht in den angegriffenen Bezeichnungen untergegangen ist, sondern ihre Selbständigkeit behalten hat und ihrerseits in verwechslungsfähiger Weise mit den Klagezeichen übereinstimmt, bleibt zumindest die Gefahr von Verwechslungen in dem erörterten mittelbaren Sinne bestehen (vgl. auch EGH Betrieb 1967, 1976, 1977 - Maggi; ferner GRUR 1954, 123, 125 - Auto-Fox).
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 14.06.1968 - I ZR 79/66
    Dazu stellt das Berufungsgericht zunächst fest, daß die Beklagte den Bestandteil LR, der allein eine Verwechslungsgefahr begründen könnte, nicht als warenbeschreibende Angabe, sondern warenzeichenmäßig verwende, ohne daß es dabei auf die noch in anderem Zusammenhang zu erörternde Frage eingeht, ob der fachkundige Verkehr auf dem in Rede stehenden Warengebiet an Typenbezeichnungen in Gestalt von Buchstabengruppen gewöhnt ist und in dem angegriffenen Bestandteil nicht einen Herkunftshinweis, sondern eine derartige Typenbezeichnung für ein Spezialprodukt erblicken könnte (vgl. dazu auch den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß Ib ZB 14/66 vom 4. Oktober 1967 - Praliné).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Hat sich eine Bezeichnung aber in so weitgehendem Umfang als Herkunftshinweis im Verkehr durchgesetzt, so kann von einer Kennzeichnungsschwäche nur noch ausnahmsweise dann ausgegangen werden, wenn nachträgliche Schwächungen - etwa durch das gehäufte Auftreten ähnlicher benutzter Kennzeichnungen (vgl. BGH aaO - Tabacco d'Harar; v. Gamm aaO, § 5 Rdn. 85) - eintreten oder wenn besondere Umstände den Verkehr nötigen, auf feinere Unterschiede zu achten (vgl. BGH, Urt. v. 14.6.1968 - I ZR 79/66, GRUR 1968, 697, 698 - SR).
  • BGH, 14.03.1991 - I ZR 128/89

    Güterkraftverkehr auf den Transitstrecken durch die frühere DDR

    Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung führt zur Annahme einer schuldhaften Mitwirkung am Tarifverstoß und schließt die Geltendmachung einer rechtshindernden Einwendung der vorerwähnten Art aus (BGH, Urt. v. 19.4.1955 I ZR 76/53, NJW 1955, 1755; Urt. v. 29.3.1968 I ZR 79/66, NJW 1968, 1136, 1137; Urt. v. 7.12.1973 I ZR 79/72, MDR 1974, 379).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

    nung im Verkehr nicht ohne weiteres allein auf die Beklagte bezogen werden mußte (vgl. BGH Urt. v. 14.6.1968 - I ZR 79/66, GRÜR 1968, 697, 698 - S-R; v. Gamm aaO.).
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